Homophobie wird zum vierten Diskriminierungskriterium der Schweizer Rassismusstrafnorm

9. September 2019

National- und Ständerat haben die parlamentarische Initiative von Nationalrat Mathias Reynard (SP/VS) gegen Homophobie angenommen.

Somit wird die Rassismusstrafnorm (Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs) auf die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ausgeweitet. Das Kriterium der Geschlechtsidentität wird hingegen noch nicht ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Siehe Artikel «L’homophobie sera combattue», erschienen am 29. November 2018 in der Tageszeitung La Liberté.

Siehe Artikel «Das Verbot homphober Äusserungen und Handlungen kommt ins Strafgesetzbuch», erschienen am 13. Dezember 2018 auf der Website humanrights.ch.


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