Strafantrag einreichen

Diskriminierende Handlungen werden von Amts wegen verfolgt. Wenn also Polizeibeamte oder Strafbehörden von einem Verstoss gegen Artikel 261bis StGB erfahren, müssen sie automatisch eine Strafverfolgung einleiten, ohne auf eine Anzeige des Opfers oder der Opfer zu warten. Trotzdem können Sie rassistische Handlungen, deren Zeuge oder Opfer Sie geworden sind, auch bei der Polizei anzeigen und die nötigen Beweise sammeln. Zudem können Sie bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

«Respekt für alle» unterstützt Sie gerne dabei.

Art. 304 Form des Strafantrags

1. Der Strafantrag ist bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Übertretungsstrafbehörde schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben;

2. Verzicht und Rückzug des Strafantrags bedürfen der gleichen Form.

Das Strafmass liegt zwischen einer Busse und einer Gefängnisstrafe. In der Praxis werden meist Bussen zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Franken ausgesprochen.

 

Kontakt

Info-Rassismus Freiburg
Caritas Suisse

Bvd de Pérolles 55
1700 Fribourg

+41 26 425 81 56,
Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

inforacismefribourg@caritas.ch


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Dokumentation und Unterlagen

In dieser Rubrik finden Sie verschiedene Dokumente, Leitfäden, didaktische Werkzeuge und Berichte von « Info-Rassismus Freiburg ».


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